O-Ton

Kulturmagazin mit Charakter

Michael S. Zerban - Foto © Klaus Handner

Kommentar

Schutz der Muttersprache

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 14. Juli seinen Beschluss aus dem Jahr 2021 bekräftigt. Die Rechtschreibregeln bleiben unverändert. Damit hat der Rechtschreibrat erneut bestätigt, dass Sonderzeichen für eine ideologische Geschlechtersprache unsinnig und ungültig sind. Eine erfreuliche Feststellung. Ärgerlich ist die tendenziöse Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dazu.

Rat für deutsche Rechtschreibung – Foto © Rechtschreibrat

Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner Sitzung am 26.3.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen“, so lautete 2021 der Beschluss des Rechtschreibrats, den es seit 2004 gibt und der sich aus 41 Mitgliedern aus sieben Ländern und Regionen zusammensetzt. Am 14. Juli hat der Rat seinen früheren Beschluss bekräftigt. Der Beschluss hat unter anderem auch deshalb besonderes Gewicht, weil der Rat statt der üblichen fünf Jahre bereits nach zwei Jahren wieder zusammentrat. Es gilt also weiterhin und unverändert das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache, in dem ideologische Geschlechterspaltung keinen Platz hat.

Von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hätte man erwarten dürfen, dass sie darüber wertfrei berichten. Denn 80 Prozent der deutschen Bevölkerung lehnen ein „Sprachdiktat“ ab und dürfen Orientierung erwarten. Aber entgegen ihres Auftrags, für den sie mit einer Zwangsabgabe der Bürger bezahlt werden, ist da allerhand Erstaunliches zu lesen. In der Bundesrepublik gäbe es eine Debatte über die Einführung einer „geschlechtersensiblen“ Sprache. Das ist schlicht gelogen. Eine Minderheit von Menschen in Kommunen, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Sendern versuchen, eine Ideologie durchzusetzen. Und das ist ihnen einmal mehr auch offiziell nicht gelungen. Des Weiteren ist als große Hoffnung davon zu lesen, dass der Rechtschreibrat die weitere Entwicklung der Sprache genau beobachten werde. Die Beobachtung ist die Aufgabe des Rechtschreibrats und hat absolut nichts damit zu tun, ob es vielleicht eine Umkehr dessen Meinung geben könne. Während die Académie française in Frankreich sehr streng über die Einhaltung der französischen Rechtschreibregeln wacht und ernstgenommen wird, hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung in den vergangenen Jahren eher als zahnloser Tiger gezeigt. Es wäre dringend an der Zeit, dass die deutsche Regierung nicht weiter so tut, als ginge es bei der Wahrung der Muttersprache um ein unbedeutendes Thema, sondern im Sinne einer „Konsensgesellschaft“, wie sie der Bundeskanzler eben in seiner Sommerpressekonferenz gefordert hat, endlich durchgreift und Aktivisten, die vom Staat und den Bürgern gegen deren Willen bezahlt werden, zur Ordnung ruft.

Nach dem neuerlichen Beschluss des heutigen Tages dürfte auch allen öffentlich bezahlten Kulturinstitutionen klar sein, dass sie mit ihren Versuchen, eine ideologische sprachliche Geschlechterspaltung herbeizuführen, gegen geltendes Recht verstoßen und damit ihren Anspruch auf eine öffentliche Finanzierung verlieren. Den durch die öffentlich-rechtlichen Sender verunsicherten Bürgern darf versichert sein, dass es sich bei den Sprachverunglimpfungen auf den Netzseiten und in den Programmheften von Kulturanbietern um nichts anderes als unprofessionelle Rechtschreibfehler handelt. Und das ist keine Meinung, sondern das legt ein amtliches Regelwerk fest.

Mit seinem heutigen Beschluss hat der Rat für deutsche Rechtschreibung einmal mehr aufgezeigt, dass wir sehr wohl über Rechte und Pflichten von Gleichberechtigung und Minderheiten weiter diskutieren können, aber bitte schön in unserer Muttersprache (sic!) und nicht im ideologischen Vokabular von Aktivisten, die glauben, dass unsere Rechtsstaatlichkeit und damit die Demokratie für sie nicht gilt.

Michael S. Zerban

Kommentare geben die persönliche Meinung  des Verfassers, aber nicht in jedem Fall die Auffassung von O-Ton wieder.